Krankmeldung:

Wir bitten Sie vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat anzurufen oder bis 7:30 Uhr die Klassenlehrkraft zu informieren.

Bei einem längeren Fernbleiben muss die Mitteilung der Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag des Fernbleibens in Schriftform oder in elektronischer Form vorliegen. Die Mitteilung enthält Angaben über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens.  

In jedem Fall haben die Schülerinnen oder Schüler bei der Rückkehr in die Schule zusätzlich unverzüglich eine schriftliche und unterschriebene Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben.

 

 

 

Beurlaubung

Zusätzlich möchten wir Sie daran erinnern, dass eine Beurlaubung aus wichtigen Gründen möglich ist. Die Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden, die dann darüber entscheidet. Wichtige Gründe sind Kuren oder auch familiäre bzw. berufliche Gründe.

Reisen während der Unterrichtszeit sind z.B. ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen möglich. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. (s. AV Schulbesuchspflicht, März 2024)