Haus- und Schulordnung

 

Diese Haus- und Schulordnung gilt für die Paul-Klee-Grundschule sowie für den Ganztagsbetrieb. Zu Beginn des Unterrichts gehen die Schülerinnen und Schüler selbstständig in ihre Klassenräume. Eltern verabschieden ihre Kinder im Erdgeschoss und holen sie nach dem Unterricht dort (Jahrgangsstufen 1 und 2) oder vor der Schule ab. Kinder, die den Ganztag besuchen, können weiterhin in ihren Gruppenräumen abgeholt werden.

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen Eltern und Besucher nicht im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände sein, es sei denn, sie haben einen Termin für ein Gespräch mit Lehrkräften oder Erziehern.

Schulfremde Personen und Eltern ohne Termin melden sich bitte im Sekretariat. Ist das Sekretariat geschlossen, wenden sich Besucher an den Hausmeister oder die Hortleitung.

Für Schülerinnen und Schüler gilt:

1. Jeden Morgen erscheinen wir pünktlich zum Unterricht.

2. Wir gehen immer friedlich, freundlich und höflich miteinander um. Wir wollen

niemanden verletzen, auch nicht mit Worten.

3. Unsere Pausen wollen wir genießen und in Ruhe auf dem Hof spielen. Wir dulden keine

Gewalt auf dem Schulhof und im Schulgebäude.

4. Im Schulgebäude verhalten wir uns leise und rennen auch nicht durch das Haus.

5. Wir klettern nicht auf die Zäune und die Bäume.

6. In den kleinen Pausen sowie in den Regenpausen bleiben wir in den Klassenräumen.

7. Wir dürfen das Schulgelände während der Pausen, des Unterrichts und der

Ganztagsbetreuung nicht unerlaubt verlassen.

8. Wir achten auf das Klingelzeichen am Ende der Hofpausen und befolgen es, damit wir

pünktlich zum Unterricht in den Klassenräumen sind.

9. Ballspiele dürfen während der Hofpausen nur hinter der Turnhalle gespielt werden;

Fußball darf in den Hofpausen nur mit weichen Schulbällen gespielt werden.

10. Wir gehen mit unserem Schulgebäude achtsam um, damit wir uns in ihm wohl fühlen.

Dabei achten wir auf Sauberkeit, Hygiene und den ordentlichen Umgang mit den

Materialien. Wer mutwillig etwas zerstört, muss für Ersatz sorgen. Die benutzten

Materialien müssen auf- bzw. weggeräumt werden.

11. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume oder Spielplätze! Wir achten alle auf Sauberkeit

und Hygiene. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt in den Mensagängen und im Keller ist

verboten.

12. Die Hortkinder gehen nach Schulschluss – frühestens nach Beendigung der 2. großen

Pause – in den Hort.13. Ab 14.30 Uhr und nur mit Erlaubnis ihrer Erzieher und Erzieherinnen können die

Hortkinder unmittelbar vor ihren Gruppenräumen ruhig in den Fluren des

Schulgebäudes spielen. Fußballspielen ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt;

weitere Ballspiele dürfen auf den Schulfluren nur unter Aufsicht stattfinden.

14. Wir trennen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Behälter, halten unseren Schulhof

sauber und werfen Müll immer in die Mülleimer.

15. Während der Hofpausen werden keine Schneebälle auf andere Personen geworfen.

Schneebälle dürfen nicht mit ins Haus gebracht werden.

16. Wir treffen keine privaten Verabredungen über Schul- und Horttelefone.

17. Handys und weitere „smarte“ Endgeräte (Tablets, Uhren mit Aufnahmefunktion…)

bleiben im Schulbereich ausgeschaltet, davon ausgenommen ist nur die von

Lehrkräften oder Erzieher:innen eindeutig zugelassene Nutzung zu

Unterrichtszwecken. Unerlaubt genutzte Handys werden eingesammelt und dürfen in

der Regel nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

18. Wertgegenstände (z.B. Handys, Tablets, Schmuck, teure Markenkleidung… ) der

Schülerinnen und Schüler gehören nicht in die Schule. Das Land Berlin haftet nicht bei

Verlust oder Beschädigung.

19. Waffen und waffenähnliche Gegenstände (hierzu gehören auch Taschenmesser),

Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerwerkskörper oder Ähnliches dürfen nicht in die Schule

mitgebracht werden.